Herzlich Willkommen im

Hohn

Umgeben von einer großzügigen Gartenanlage und Sitzgelegenheiten liegt unser Haus im Ortszentrum von Hohn, eingebettet in eine Seniorenwohnanlage.
Hohn ist ein Ort mit ländlichem Charakter. Im Umfeld unserer Einrichtung befindet sich ein großes Naturschutzgebiet mit einem idyllisch gelegenen See. Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden (Apotheke, Bäckerei, Drogerie, Einzelhandel, Frisör, usW. ...). Mit dem Auto ist Hohn schnell über die B7 zu erreichen, Städte wie Rendsburg, Fockbek und Büdelsdorf sind in wenigen Minuten mit dem Auto zu erreichen.

Unser Haus verfügt über 62 Plätze. Von diesen sind zwei Plätze für Kurzzeitpflege genehmigt. Unsere Zimmer, 54 Einzelzimmer sowie vier Doppelzimmer, sind alle mit Duschbad, Telefon- und Fernsehanschluss sowie hausinterner Rufanlage ausgestattet. Ein Pflegebett, Nachtschrank, Gardinen und ein Kleiderschrank sind ebenfalls vorhanden. 

Platz für lieb gewonnene Möbel, Bilder und Teppiche ist in den ca. 24 m' großen Zimmern noch ausreichend vorhanden. Auf Wunsch erhalten sie ein abschließbares Wertfach für ihre persönlichen Gegenstände.
Im Erdgeschoss des Hauses befinden sich ein kleiner und ein großer Speisesaal sowie ein Aufenthaltsraum im Eingangsbereich. Der kleine Speisesaal wird zusätzlich für Geburtstagsfeiern der Bewohner, sowie für die Beschäftigungstherapie genutzt.


Pflegekosten - Pflegeheim Hohn

Stand: Januar 2025, Seeweg 2, 24806 Hohn

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Pflegesatz

52,78 €

75,10 €

92,00 €

109,62  €

117,54 €

Unterkunft

18,13 €

18,13 €

18,13 €

18,13 €

18,13 €

Verpflegung

14,55 €

14,55 €

14,55 €

14,55 €

14,55 €

Ausbildungsfonds

2,08 €

2,08 €

2,08 €

2,08 €

2,08 €

Investitionskosten 

15,23 €

15,23 €

15,23 €

15,23 €

15,23 €

Gesamtbetrag

3126,26 €

3.805,24€

4.319,34 €

4.855,33 €

5.096,26 €

Zahlung Pflegekasse

131,00 €

805,00 €

1.319,00 €

1.855,00 €

2.096,00 €

Eigenanteil ohne Zuschlag nach 43c SGB XI

2.995,26 € 3.000,23 € 3.000,34 € 3.000,34 €

3.000,26

Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.
Unser Unternehmen ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Sie ergeben den täglichen Pflegesatz zuzüglich dem eventuellen Einzelzimmerzuschlag.

Leistungszuschlag der Pflegekassen zum Eigenanteil

Der monatliche Eigenanteil wird sich in den Pflegegraden 2–5 um den Leistungszuschlag der Pflegekassen reduzieren.

Der Leistungszuschlag ist abhängig vom monatlichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und der monatlichen Ausbildungsumlage, sowie der Dauer der stationären Unterbringung.

Dauer der Unterbringung

Stationäre Unterbringung

unter 12 Monate:

Stationäre Unterbringung

über 12 Monate:

Stationäre Unterbringung

über 24 Monate:

Stationäre Unterbringung

über 36 Monate:

Zuschlag Pflegekasse

nach §43c SGB XI

15% Entlastung

30% Entlastung

50% Entlastung

75% Entlastung

Zu zahlender Eigenanteil

Ca. 2.768,90 €

Ca. 2.537,47 €

Ca.  2.228,93 €

Ca. 1.843,16 €


Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einer Höhe von 1.854 Euro für maximal 8 Wochen ab Pflegegrad 2 . Zusätzlich kann im Rahmen der Verhinderungspflege, vorausgesetzt es wurden noch keine Leistungen in Anspruch genommen, der Betrag für die Kurzzeitpflege auf 3.539 Euro erhöht werden.

2025: Wichtige Änderungen in der Kurzzeitpflege 

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein neuen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eingeführt. Pflegebedürftige können dann bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für beide Leistungen nutzen. 

Bitte beachten: Die Mittel für die Kurzzeitpflege decken ausschließlich pflegerische Leistungen ab. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die sogenannten Investitionskosten der Pflegeeinrichtung müssen von den Betroffenen selbst getragen werden. Somit bleibt auch bei der Kurzzeitpflege immer ein Eigenanteil bestehen.

Sollte die Kurzzeitpflege direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgen, ist es möglich 90% der Investitionskosten bei dem zuständigen Sozialamt zu beantragen (Antrag stellt das Pflegeheim). Die restlichen 10% sind vom Bewohner zu entrichten.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der u. a. Telefonnummer zur Verfügung.



Unsere Zimmer

  • Einzelzimmer und Doppelzimmer
  • eignes Bad
  • teilmöbliert mit Pflegebett, Nachtisch und Kleiderschrank

Bitte beachten Sie, dass die Zimmer nur teilmöbliert sind. Für eine persönliche und gemütliche Atmosphäre bitten wir Sie, beim Einzug an die alltäglichen und individuellen Dinge Ihres Angehörigen bzw. der betreuten Person zu denken. So entsteht von Anfang an ein wohnliches Umfeld.