Umgeben von einer
großzügigen Gartenanlage und Sitzgelegenheiten liegt unser Haus
im Ortszentrum von Hohn, eingebettet in eine
Seniorenwohnanlage.
Hohn ist ein Ort mit
ländlichem Charakter. Im Umfeld unserer Einrichtung befindet
sich ein großes Naturschutzgebiet mit einem idyllisch gelegenen
See. Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden (Apotheke, Bäckerei,
Drogerie, Einzelhandel, Frisör, usW. ...). Mit dem Auto ist
Hohn schnell über die B7 zu erreichen, Städte wie Rendsburg,
Fockbek und Büdelsdorf sind in wenigen Minuten mit dem Auto zu
erreichen.
Unser Haus verfügt über 62 Plätze. Von diesen sind zwei Plätze für Kurzzeitpflege genehmigt. Unsere Zimmer, 54 Einzelzimmer sowie vier Doppelzimmer, sind alle mit Duschbad, Telefon- und Fernsehanschluss sowie hausinterner Rufanlage ausgestattet. Ein Pflegebett, Nachtschrank, Gardinen und ein Kleiderschrank sind ebenfalls vorhanden.
Platz für lieb gewonnene
Möbel, Bilder und Teppiche ist in den ca. 24 m' großen Zimmern
noch ausreichend vorhanden. Auf Wunsch erhalten sie ein
abschließbares Wertfach für ihre persönlichen
Gegenstände.
Im Erdgeschoss des Hauses
befinden sich ein kleiner und ein großer Speisesaal sowie ein
Aufenthaltsraum im Eingangsbereich. Der kleine Speisesaal wird
zusätzlich für Geburtstagsfeiern der Bewohner, sowie für die
Beschäftigungstherapie genutzt.
Pflegegrad |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Pflegekosten |
46,88 € |
65,54 € |
81,72 € |
98,58 € |
106,14 € |
Unterkunft |
16,57 € |
16,57 € |
16,57 € |
16,57 € |
16,57 € |
Investitionskosten |
15,23 € |
15,23 € |
15,23 € |
15,23 € |
15,23 € |
Ausbildungsfonds |
1,68 € |
1,68 € |
1,68 € |
1,68 € |
1,68 € |
Verpflegung |
14,08 € |
14,08 € |
14,08 € |
14,08 € |
14,08 € |
Gesamtbetrag |
2.872,87 € |
3.060,25 € |
3.440,51 € |
4.445,83 € |
4.675,56 € |
Zahlung Pflegekasse |
125,00 € |
770,00 € |
1.262,00 € |
1.775,00 € |
2.005,00 € |
Eigenanteil |
2.747,87 € | 2.670,51 € | 2.670,70 € | 2.670,83 € | 2.670,56€ |
Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen
MwSt. von 19%.
Unser Unternehmen ist berechtigt, für die Leistungen dem
Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte
zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den drei
Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie
Investitionskosten zusammen. Sie ergeben den täglichen
Pflegesatz zuzüglich dem eventuellen Einzelzimmerzuschlag.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einer Höhe von 1.854 Euro für maximal 8 Wochen ab Pflegegrad 2 . Zusätzlich kann im Rahmen der Verhinderungspflege, vorausgesetzt es wurden noch keine Leistungen in Anspruch genommen, der Betrag für die Kurzzeitpflege auf 3.539 Euro erhöht werden.
Sollte die Kurzzeitpflege direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgen, ist es möglich 90% der Investitionskosten bei dem zuständigen Sozialamt zu beantragen (Antrag stellt das Pflegeheim). Die restlichen 10% sind vom Bewohner zu entrichten.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der u. a. Telefonnummer zur Verfügung.